Ablauf der Therapie

Kontaktaufnahme & Erstgespräch
 

Sie melden sich per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular bei mir. Anschließend vereinbaren wir ein Erstgespräch (Sprechstunde), in dem wir Ihr Anliegen besprechen und klären, ob mein therapeutisches Angebot zu Ihrer Situation passt.

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen

Es können bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden und mehrere probatorische Sitzungen vereinbart werden. In dieser Phase werden wir uns Ihren Beschwerden widmen, eine mögliche Diagnose stellen und gemeinsam prüfen, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen.

Erstellung eines Behandlungsplans

Auf dieser Grundlage entwickeln wir individuelle Therapieziele, die die Basis für Ihre Behandlung bilden. Wenn eine Therapie indiziert ist und wir gut zusammenarbeiten, stelle ich einen Behandlungsplan auf und unterstütze Sie bei der Antragstellung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie

In der Regel findet die Therapie einmal pro Woche statt (50 Minuten). Je nach Bedarf kann eine Behandlung bis zu 60 Sitzungen umfassen. Dabei ist Ihre Mitarbeit zwischen den Sitzungen ein wichtiger Bestandteil. Übungen und kleine Aufgaben helfen dabei, neue Strategien im Alltag zu festigen.

Kostenübernahme bei Privatversicherung und Beihilfe

Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen Großteil der Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) – in der Regel zum 2,3-fachen Satz.

Beispielhafte Honorare nach GOP (50 Minuten):

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: 134,06 €
  • Probatorische Sitzung: 100,55 €
  • Akutbehandlung / Kurzzeittherapie: 134,06 €
  • Langzeittherapie: 100,55 €
  • Psychischer Befund (pro Sitzung ab Probatorik): 33,52 €

Die tatsächliche Kostenübernahme variiert je nach Versicherungsvertrag. Ich empfehle Ihnen, vorab bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu klären:

  • In welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird
  • Welche Unterlagen erforderlich sind
  • Wie viele Sitzungen bewilligt werden

Üblicherweise übernehmen die Kostenträger:

  • bis zu 3 Sprechstunden
  • bis zu 5 probatorische Sitzungen
  • anschließend bis zu 24 Kurzzeit- oder 60 Langzeittherapie-Sitzungen

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass Erstattungen von Ihrer Versicherung nicht garantiert sind und ggf. Eigenkosten entstehen können.

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